Mediation

 

DER UMGANG MIT HERAUSFORDERUNGEN & KONFLIKTEN IST ENTSCHEIDEND

Der Umgang mit Herausforderungen und Konflikten spielt eine entscheidende Rolle überall dort, wo Menschen in Beziehung treten. Wie wir mit solchen Situationen umgehen, kann alles verändern.

 

Als Verfahrensleitung begleite ich schwierige Situationen durch alle kritischen Phasen des Konflikts, von der Verständigung bis zur Entscheidungsfindung.

 

EINFLUSS NEHMEN

MEDIATION STATT GERICHTSVERHANDLUNG

Es ist von entscheidender Bedeutung, einen strukturierten und konstruktiven Ansatz für Konflikte zu wählen, um wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu finden. Dies gilt für alle Phasen des unternehmerischen und privaten Handelns, von der Gründung bis hin zu rechtlichen Streitigkeiten oder der Auflösung von Geschäftsbeziehungen.

 

Durch einen professionellen und geleiteten Austausch im Rahmen eines Mediationsverfahrens können wir gewinnbringende Lösungen entwickeln und umsetzen, die individuell auf die Bedürfnisse der Parteien zugeschnitten sind. Die Ergebnisse einer solchen Mediation können auf vielfältige Weise von den Beteiligten profitieren.

 

DEN BESSEREN WEG WÄHLEN

Eine moderierte Verhandlung eröffnet neue Möglichkeiten für außergerichtliche Einigungen, selbst in Fällen, die zuvor als unlösbar galten. Die erzielten Ergebnisse sind maßgeschneidert und berücksichtigen alle individuellen Umstände der Beteiligten. Durch diesen Ansatz können Folgeschäden auf persönlicher und wirtschaftlicher Ebene minimiert und entstandene Belastungen kurzfristig bewältigt werden.

 

 

FAQ

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Wir haben die häufigsten Fragen zum Thema Mediationsverfahren gesammelt.

Sollten Sie weitere Fragen haben, nehmen wir uns gerne in einem persönlichen Gesprächstermin Zeit dafür.

 

Wie läuft eine Zusammenarbeit ab?

Sobald sich die Parteien auf die Durchführung einer Mediation geeinigt haben, führt die Mediatorin sowohl inhaltlich als auch organisatorisch durch den weiteren Prozess. 

 

Zunächst werden persönliche Sitzungstermine oder per Online - Konferenz abgestimmt und vereinbart. 

 

Die Mediatorin stellt während der daraufhin folgenden Sitzungen eine gelungene und zielgerichtete Kommunikation sicher und leitet die Verhandlungen an. Sie interveniert, sobald die Verhandlungen ins Stocken geraten, führt durch schwierige Phasen der Gespräche und leitet die Parteien hin zu einer optimalen Auflösung der Situation.

 

Sobald die Parteien eine Abschlussvereinbarung beschlossen haben, wird diese rechtswirksam ausgestaltet und unterschrieben.

 

Die Mediatorin unterstützt und begleitet die Parteien nach Abschluss des Verfahrens in der Umsetzung der Vereinbarung.

 

Kann eine Mediation auch während eines Verfahrens starten?

Ein außergerichtliches Mediationsverfahren ist auch während eines laufenden Gerichtsprozesses möglich. Die gerichtsnahe Mediation leitet das Ruhen des Verfahrens ein und wird gesetzlich explizit vorgesehen. Führt sie zu einer Einigung, so wird die Vereinbarung entweder als Vergleich in den Prozess eingebracht, die Klage zurückgenommen oder das Verfahren für erledigt erklärt.

 

Welche Rolle hat die Mediatorin?

Die Mediatorin ist allparteilich und hat nicht die Aufgabe einer juristischen, steuerrechtlichen oder strategischen Beratung der beteiligten Parteien. Es obliegt den Parteien und ihren Beratern einzuschätzen, ob und inwieweit die Beteiligung des jeweiligen Rechtsbeistands oder Steuerberaters sinnvoll und gewinnbringend ist. Während es in der überwiegenden Zahl der Fälle ausreichend ist, sich im Zuge des Mediationsverfahrens vereinzelt rechtlich beraten lassen, machen komplexe Auseinandersetzungen eine andauernde Begleitung der Verhandlungen und Lösungsfindung notwendig.

 

Werden alle Gespräche vertraulich behandelt?

Das Mediationsverfahren ist vertraulich. Die Verschwiegenheitspflicht der Mediatorin und seiner Hilfspersonen ist gesetzlich geregelt. Vor Gericht hat sie ein Aussageverweigerungsrecht. Die Norm erfasst jedoch nicht die Medianden selbst. Zwischen den Konfliktparteien ist deshalb zu Beginn der Mediation zu vereinbaren, ob und wenn ja, wer über Inhalt und die Ergebnisse der Mediation informiert wird. Überdies vereinbaren die beteiligten Parteien eine bilaterale Verschwiegenheitsverpflichtung. In einer solchen Vereinbarung kann konkret festgehalten werden, dass die Informationen nicht zum Gegenstand eines gerichtlichen Nachfolgeprozesses gemacht werden dürfen. Als Konsequenz der Missachtung der gefundenen Regelungen können Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche sowie Vertragsstrafen vereinbart werden.

 

Wie hoch sind die Kosten für eine Mediation?

Das Mediationsverfahren wird üblicherweise auf Basis eines per Honorarvereinbarung vereinbarten Stundensatzes vergütet. Die Konfliktparteien vereinbaren zu welchen Teilen dieses Honorar von den Parteien zu tragen ist, wobei die Kosten in der überwiegenden Zahl der Fälle geteilt werden. Hinzu kommen gegebenenfalls die Gebühren der jeweiligen Rechtsbeistände. In einigen Fällen übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten eines Mediationsverfahrens.

 

Wie lange dauert eine Mediation?

Die Dauer der einzelnen Sitzungen einer Mediationsverhandlung nehmen in der Regel zwei Stunden in Anspruch. Die Gesamtdauer eines Mediationsverfahrens variiert je nach Art und Umfang des Konfliktes sowie den zu behandelnden Konfliktthemen. In der Regel können jedoch nach wenigen Sitzungen bemerkenswerte Erfolge erzielt werden.

 

 

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